Kostenpflichtige Dienstleistungen sind grundsätzlich alle Serviceleistungen der Mitarbeiter/innen des Landesverbands, die außerhalb der allgemeinen Grundleistungen des Verbandes liegen. Der dann entstehende Aufwand für die Vertretungs- und Beratungsleistungen wird dem Auftrag gebenden Mitglied zugerechnet - ab dem Zeitpunkt, zu dem nach einem vorausgegangenen Leistungsangebot eine Dienstleistung vereinbart wird.
Alle individuellen, entgeltpflichtigen Leistungen werden zu Vorzugskonditionen von der Landesgeschäftsstelle des Paritätischen durch deren Mitarbeiter/innen exklusiv nur für die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Baden-Württemberg erbracht.
Die aktuellen Vergütungskonditionen können der unten eingestellten Preisliste entnommen werden.
Über die Dienstleistungen werden die komplexen individuellen Anliegen der einzelnen, an Beratung und Unterstützung interessierten Mitglieder, bearbeitet. Kostenpflichtige Dienstleistung ist dabei die individuelle Beratung und Begleitung von Mitgliedsorganisationen in fachlichen, organisatorischen, betriebswirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Belangen.
Die individuellen Dienstleistungen werden im Einzelnen jeweils eigenständig von den einzelnen Servicebereichen und Fachreferaten der Bereiche erbracht.
Zu dem Beratungs- und Vertretungsprozess können nach Absprache fachliche Ressourcen und Kompetenzen aus den verschiedenen Fachbereichen innerhalb des Verbandes genutzt werden.
Grundsätzlich können folgende Dienstleistungen / fachlich-konzeptionelle Beratungen von den Fachbereichen und Referaten kostenpflichtig in Anspruch genommen werden:
Beratung und Begleitung bei der Erstellung und Aushandlung von
- einrichtungsbezogenen Leistungsvereinbarungen,
- Leistungsbeschreibungen als Grundlagen für
- Leistungsvereinbarungen nach 78c SGB VIII, § 125 SGB IX und
- von erforderlichen Konzepten bzw. Konzeptionen (z. B. für Vereinbarungen nach § 87b SGB XI, Gewaltschutzkonzepte und Konzeptionen SGB IX), die Grundlage für ein Entgelt / eine Vergütung sind.